Jeder Ortsclub hält satzungsgemäß einmal jährlich, i.d.R. am Anfang des Jahres, seine Mitglieder-/Jahreshauptversammlung ab. Die Einladung erfolgt durch den Vorsitzenden des Ortsclubs. Alle Mitglieder sind schriftlich, per Fax, per Email oder durch die Presse fristgemäß vor der Mitgliederversammlung des Ortsclubs unter Bekanntgabe der Tagesordnung einzuladen.
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