Trainer Fortbildung

Mit dem Erwerb einer Lizenz ist der Ausbildungsprozess nicht abgeschlossen. Die notwendige zeitliche und inhaltliche Begrenzung der jeweiligen Ausbildungsgänge macht eine Fort- und Weiterbildung notwendig. Ihre Ziele sind:

• Ergänzung und Vertiefung der bisher vermittelten Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten

• Aktualisierung des Informationsstandes und der Qualifikation

• Erkennen und Umsetzen von Entwicklungen des Sports

• Erweiterung der Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten zu einem weiteren eigenständigen Profil im Rahmen der bestehenden Ausbildungsgänge.

Eine Fortbildung von mind. 15 LE für gültige Lizenzen muss wahrgenommen werden ab Erwerb der ersten Lizenzstufe innerhalb von vier Jahren. Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird dann um vier Jahre nach Ablauf der Gültigkeit verlängert. Eine Verlängerung ist frühestens drei Monate vor Ablauf der Gültigkeit möglich.

 

 

Trainerlizenz verlängern – Frist 31.12. 

Alle Trainer mit DOSB-Trainerlizenz C müssen bis 31.12. die Unterlagen für die Verlängerung einreichen. Die Lizenz ist vier Jahre gültig und wird durch Fortbildungen im Umfang von 15 LE verlängert. 

Erforderliche Unterlagen: 

  • Nachweis der Fortbildungen (15 LE) 
  • Bescheinigung Erste-Hilfe-Kurs (nicht älter als 2 Jahre) 

Kopien bitte als PDF an: silvia.werner@wem.adac.de 
Original EuV per Post an: 
ADAC Weser-Ems e.V. / Silvia Werner 
Bennigsenstr. 2–6 / 28207 Bremen 

Bitte keine Originalbelege (außer EuV) einsenden. 

 

Ansprechpartner

Silvia Werner

Koordinator für Bahnsport, Trainer, Verleihmaterial, Großveranstaltungen

Telefon: 0421 4994-123
E-Mail: Jetzt eine E-Mail schreiben