Ehrung besonderer Leistung

Geehrt werden können lizensierte Motorsportler, die sich bei überregionalen Meisterschaften und
Wettbewerben hervorragend platzieren konnten oder entsprechende sportliche Leistungen erbracht
haben.
Voraussetzung für die Vergabe ist die Int.- oder Nat.-Fahrerlizenz des DMSB bzw. des DMYV für den
Bewertungszeitraum.

Auf Beschluss des Sportausschusses des ADAC Weser-Ems e.V. wird diese Auszeichnung seit 1979 vergeben.

Wer kann die Ehrung für besondere Leistungen erhalten?

Geehrt werden können lizensierte Motorsportler, die sich bei überregionalen Meisterschaften und Wettbewerben hervorragend platzieren konnten oder entsprechende sportliche Leistungen erbracht haben.
Voraussetzung für die Vergabe ist die Int.- oder Nat.-Fahrerlizenz des DMSB bzw. des DMYV für den Bewertungszeitraum.

Welche Ehrungen gibt es bei der Ehrung für besondere Leistungen?

Die Ehrung erhält eine Einzelperson.

Wie wird die Ehrung für die Ehrung für besondere Leistungen beantragt? 

Ein Vorstandsmitglied eines ADAC Ortsclubs kann den Antrag per Formblatt (PDF) stellen. Bitte beachten Sie, dass eine ausführliche und aussagekräftige Begründung nötig ist, aus der die entsprechend besondere sportliche Leistung der vorgeschlagenen Person hervorgeht. Machen Sie sich unbedingt vor der Antragstellung anhand der Richtlinien mit den Voraussetzungen für die Ehrung vertraut. Der Antrag ist bis zum 15. Dezember eines jeden Jahres der Abteilung Motorsport, Klassik und Ortsclubs des ADAC Weser-Ems vorzulegen. Anschließend entscheidet der Sportausschuss des ADAC Weser-Ems e.V.

In welchem Rahmen erfolgt die Verleihung der Ehrung für besondere Leistungen?

Die Ehrung wird durch den Vorstand Sport des ADAC Weser-Ems bei dem jährlich stattfindenden Abend der Sieger des ADAC Weser-Ems vorgenommen.